Bausachverständiger
Die Abwicklung von Bauverfahren als Baubehörde I. Instanz wurde in den letzten Jahren immer umfangreicher und komplexer. Um ein Bauverfahren für alle Beteiligten rechtssicher abzuwickeln, benötigt es immer mehr Fachexpertise.
Ich biete Ihnen:
- Vorbesprechung von Bauverfahren (Bausprechtage)
- Bautechnische Sachverständigentätigkeit (gem. § 28 Abs 3 Stmk. BauG 1995) bei der Bauverhandlung
- allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
- Fachgebiet Baupolizei
- Langjährige Erfahrung in der Durchführung komplexer Bauverfahren
Informationen - Nichtamtliche Bausachverständige
Infos Steiermärkisches Baugesetz - Bautechnik und Gestaltung
Referat Bau- und Raumordnung
In folgenden Gemeinden darf ich die Baubehörde bereits unterstützen:
- Stadtgemeinde Schladming
- Gemeinde Aich
- Marktgemeinde Bad Mitterndorf
- Gemeinde St. Stefan ob Leoben
- Marktgemeinde Aflenz
- Marktgemeinde St. Lorenzen im Mürztal
- Marktgemeinde St. Barbara im Mürztal
- Gemeinde Stubenberg am See
- Marktgemeinde Ehrenhausen an der Weinstraße
- Stadtgemeinde Bad Aussee
- Marktgemeinde Stainach-Pürgg